Kläger: Bruns & Becker, Kaufleute in Hamburg, als Bevollmächtigte der Firma Verbrügge & Goll und des Friedrich Schouten, Kaufleute in Amsterdam und Zessionare des Daniel Heymann(s), Kaufmann in Amsterdam (Kläger).- Beklagter: Hans Jacob Seehusen, Martin Holst und Wulff Levin Popert als curatores bonorum des Meyer Alexander Traub in Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Herausgabe eines Beutels mit Goldmünzen in dem Streit um den Arrest der Güter des Daniel Heymann

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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