Cristan Bränntl von Matting bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm auf der Hube des Klosters in Aiterhofen, die dem Abt von Oberaltaich zugehört und zuvor Ulrich Wintter innehatte, Erbrecht verliehen hat. Er und seine Erben sollen die Hube persönlich bestellen und davon Vogtei, Gattergült und Stiftsleistungen entrichten. S: Ulrich Cisterl, Richter von Aiterhofen

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv