Im Auftrag von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm sowie der beteiligten Grundherren entscheiden die Ulmer Bürger Eustachius Günzburger, Anton Schleicher und Dr. Johann Schermar einen Streit zwischen Dr. Rudolf Ehinger als Patronatsherr der Prädikaturstiftung in Grimmelfingen [Stadt Ulm] auf der einen Seite sowie einigen Untertanen zu Grimmelfingen auf der anderen Seite wegen des Kleinzehnten dort. Sie bestimmen, dass Rudolf Ehinger sofort den wegen dieser Sache angestrengten Prozess vor dem Reichskammergericht einstellen soll. Danach legen sie fest, wieviel jeder der betroffenen Untertanen von seinem Besitz jedes Jahr als Abschlagszahlung für den gesamten Kleinzehnten an Rudolf Ehinger zu entrichten hat. Außerdem haben die Untertanen die für das Jahr [15]68 zwar festgelegten, aber noch nicht geleisteten Zahlungen für den Kleinzehnten zu entrichten. Für die Rudolf Ehinger bisher beim Reichskammergericht entstandenen Unkosten sollen ihm die Heiligenpfleger in Grimmelfingen 10 Gulden bezahlen. Diesem Vergleich haben Rudolf Ehinger, die Grundherren in Grimmelfingen namens ihrer betroffenen Untertanen, der Hofmeister des Klarissenklosters Söflingen [Stadt Ulm] namens der Klosteruntertanen sowie die Inhaber von betroffenen Eigengütern dort zugestimmt.