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Tragen militärischer Uniformen
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Staatsministerium
Staatsministerium >> II. Reichsangelegenheiten >> V. Wehrmacht >> 4. Weltkrieg und seine Folgen, sonstige Angelegenheiten
1920-1938
Enthält v.a.: Regelung des Rechts zum Tragen einer Militäruniform; Uniformtragen ausländischer Militärpersonen in Deutschland; Niederschrift der Sitzung des Reichsrats vom 5.7.1925; Urteil des Sächsischen Oberlandesgerichts Dresden vom 14.10.1925 wegen unbefugten Uniformtragens; Erlaubnis zum Tragen der Uniform durch deutsche Polizisten in der Schweiz, 1928/29; Bericht der württembergischen Gesandtschaft in München über das Uniformverbot für politische Verbände in Bayern, 23.6.1930; Führererlaß vom 16.11.1938 über die Entziehung des Rechts zum Tragen einer Uniform für Juden.
Qu. 1-64
Archivale
Bayern; Uniformverbot
Deutsches Reich; Reichsrat
Deutschland; ausländische Militärpersonen
Dresden DD; Sächsisches Oberlandesgericht
München M; Württembergische Gesandtschaft
Schweiz; deutsche Polizisten
Württemberg; Gesandtschaft in München
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.