König Friedrich I. erklärt die Häuser der Canonici und der Priester in der Diöcese Minden für frei und geschützt gegen jeden Eingriff der Grafen, Vögte, Edlen, Ministerialen, Hörigen oder Freien (servus aut liber) und läßt diesen unter Genehmigung der Reichsfürsten erlassenen Spruch in der Pfalz zu Cremona durch Markgraf Dietrich von der Lausitz verkünden.