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Verpflichtung des Christian Philipp von Schelen gegenüber dem Dompropst und Vizedominus von Velen, für die überlassene Dompräbende in Minden eine ihm eventuell zufallende Präbende in Osnabrück zur Verfügung zu stellen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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