Konrad von Calw verkauft mit Zustimmung Ortwins von Waldeck (Waldeg), des Oheims seiner minderjährigen Kinder, seinen Laienzehnten im Bann der Kirche von Reusten (Rusten) oder (sive) Oberkirch, Heiratsgut seiner Frau Luitgard, um 40 Pfund Heller an das Kloster Bebenhausen, verzichtet für sich und seine Kinder auf alle Ansprüche und Rechte daran, entschädigt dieselben für etwaige Verluste an ihrem mütterlichen Vermögen dadurch, dass er sie auf alle seine Güter in der Art verweist, dass er sich aller freien Verfügung darüber begibt, sich nur lebenslänglichen Mitgenuss vorbehält und ihnen, wenn sie großjährig geworden, so lange er lebe jährlich 12 Pfund von jenen Gütern fortzuentrichten verspricht, setzt den Pfarr-Rektor Marquard von Stammheim (Stammhain), den Burggrafen Marquard von Kaltental (Kaltenthal), des vorigen Vater, Heinrich Zainhut von Rohr (Ror), Nikolaus von Vogingen [= Vaihinger Hof], Konrad von Reute zu Bürgen und seinen Hof in Möhringen (Möringen) zu Unterpfand.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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