Jorg Lotter von Stein bei Memmingen [G. Engetried, Kreis Memmingen], wegen Diebstahls in Herrenberg gef. und vor Gericht gestellt, schwört nach Vollzug eines gegen ihn ergangenen Urteils U.. Das Urteil hatte folgenden Inhalt: Jorg Lotter soll eidlich versprechen, sofort das Land über den Rhein zu verlassen und nicht mehr zurückzukehren; ferner soll der Nachrichter ihm auf dem freien Markt zwei Finger der rechten Hand abschlagen und ihn von den Marktstaffeln bis zum Brunnentor mit Ruten hinausschlagen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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