Beilagerbuch der Schloßhofmeisterei und des königlichen Hofkameralamts Winnental
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 158 Bd 18
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 158 Winnental, Schloßhofmeisterei
Winnental, Schloßhofmeisterei >> 2. Lagerbücher
1783-1829
Darin: Beschreibung und Abgrenzung des Fasanenwaldes zu Winnenden (Bl. 98-105b); Verzeichnisse über die mit einem Geldzins anzulegenden, auf nicht berechtigten Bauplätzen errichteten Gebäude; Auszüge aus dem Teillagerbuch der Stiftsverwaltung Backnang vom Jahre 1698 (Bl. 246, 248, 249); Vertrag zwischen dem Hofkameralamt und der Stadt Winnenden vom 14. und 15. November 1828 über die Unterhaltung des städtischen Kelterstübchens in der Stöckach-Kelter (Bl. 369b); lose inliegend: Verzeichnis der im Beilagerbuch vorkommenden Ortschaften
1 Foliopappbd. mit Perg.-Rücken, Bl. 1-371
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:39 MEZ