Papst Urban VIII. befreit mit Zustimmung des Erzbischofs Ferdinand von Köln das dem Magister Egidius Urbinus de vivariis verliehene Kanonikat bei dem Domstift zu Lüttich, gleich wie diesen selbst und seine Nachfolger von der Bedingung der erlangten Priesterwürde, indem er zugleich diese Bedingung auf das zunächst zur Erledigung kommende freie, d. h. bisher an Nichtpriester vergebene Kanonikat überträgt.