Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Mainz bekundet, dass er nach Ableben des Franz Heinrich Kämmerer v. Worms Freiherrn v. Dalberg als Ältestem des...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1751-1790
1777 Oktober 15, Mainz, Martinsburg
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Mainz bekundet, dass er nach Ableben des Franz Heinrich Kämmerer v. Worms Freiherrn v. Dalberg als Ältestem des Geschlechts, auch für seine genannten Verwandten (wie Urkunde gleichen Datums, Nr. 3162) den Zehnten und den Kirchsatz zu Nußdorf zu einem Mannlehen verliehen habe, wie dies schon mit der inserierten Urkunde von 1622 Juli 11 (Nr. 2483) geschehen sei. - KV: Staatsrat und Regierungsdirektor G. A. M.v.Strauß; Lehnspropst C.P.Rüssel
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Dalberg. Archiv Nr. 58 - Ausf., Perg.libell, an Seidenschnur anh.Sg. in Holzkapsel (Urkunde verloren)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Dalberg. Archiv Nr. 58 - Ausf., Perg.libell, an Seidenschnur anh.Sg. in Holzkapsel (Urkunde verloren)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ