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Bischofsheim: Schultheiß, Schöffen und 'gemeine Vorsteher' der Hessen-Darmstädtischen Gemeinde Bischofsheim (Mayn-) bekunden, daß ihnen das Domkapitel Mainz den seiner Präsenz in Bischofsheim gefallenden 'Imbsweizen' unter den folgenden Bedingungen verkauft (verkäuflich als erb und eigenthümlich abgegeben) hat: [1] Der gen. Präsenz sollen die von ihren Hofleuten abgegebenen 5 Maltersweizen' und die 10 Malter das St. Viktorstift [Mainz] abgeben muß, vorbehalten bleiben und nicht in diesen Verkauf mit eingeschlossen werden. [2] Sollten die Präsenz oder das Viktorstift mehr als die gen. 15 Malteren erhalten, soll ihnen dieser Überschuß vorbehalten bleiben, und die Gemeinde Bischofsheim hat keine Berechtigung, diesen für sich zu fordern. [3] Die Gemeinde soll die 30 Kreuzer den 'imbsweizpflichtigen' jährlich pro Malter gegeben werden müssen, übernehmen und aus ihren eigenen Mitteln bezahlen. [4] Die Gemeinde soll den jährlich von der Präsenz gezahlten 'Schutz- und Kundwein' in Höhe von 7 Gulden und 12 Kreuzer übernehmen und diesbezüglich der Präsenz keine Forderungen stellen. [5] Die Gemeinde darf alle Außenstände des 'Imbsweizens' eintreiben und sich 'zueignen'. [6] Für den Kauf des Imbsweizens hat die Gemeinde einen Kaufschilling von 7.000 Gulden bezahlt. Die Gemeinde bestätigt diesen Vertrag mit dem vorliegenden und mit ihrem Sg. versehenen Revers; sie bittet gleichzeitig die Hessen-Darmstädtische Regierung um ihre Bestätigung mit dem Kanzleisiegel und einem entsprechendem schriftlichen Vermerk.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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