Margaretha von Ramungen, Tochter des verstorbenen Gerwig von Sulmingen, tritt auf 5 Jahre in das Bürgerrecht von Ulm und verpflichtet sich bei vorzeitigem Rücktritt 100 Gulden zu bezahlen unter Bürgschaft ihres Bruders Gerwig von Sulmingen und des Kirchherrn Konrad von Bernstadt, der sein Haus in der Vögelinsgasse zu Ulm verpfändet.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner