Der Paderborner Dompropst Wedekind Spiegel, Ritter Hermann Spiegel und Knappe Gerd Spiegel, Brüder, bezeugen, daß sie Kloster Hardehausen 200 rheinische Gulden schulden, die dieses ihnen in ihrer Gefangenschaft (gefengnisse) geliehen hatte. Sie setzen dafür ihren Wirtschaftshof (buwhoff) in Ossendorf (Ossendorp) [Nw Warburg (Stadt Warburg)] als Pfand und überreichen dem Kloster die entsprechende Haupturkunde des Hofs, den sie von Paderborn inne haben und ihr Hintersasse, Johann des Swarten, Bürger und Richter zu Peckelsheim [N Warburg (Stadt Willebadessen, Kr. Höxter)], bewirtschaftet. Sie bieten Gewähr dafür und behalten sich vor, den Hof nach vier Jahren zwischen Michaelis und Martini mit der gleichen Summe zurückzuerwerben. Sollten sie das Geld nicht zurückzahlen und der Hof wüst werden und sonst Schaden nehmen und die jährliche Pacht von 16 Gulden nicht bezahlt werden können, wollen die Schuldner mit anderem Besitz dafür einstehen. Die beiden Brüder und der Peckelsheimer Richter kündigen ihre Siegel an.