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Die Eheleute Mathias und Margaretha Slunck verpflichten sich vor dem Schöffengericht zu Zons zur jährlichen Abtragung der auf verschiedene, vom Erzstift Köln zu Lehen abhängige Grundstücke versicherten Rente von 2 Malter Roggen an die Marienvikarie in der Kirche zu Knechtsteden, mit welcher Rente Conrad von der Hoeven von Nievenheim und dessen Frau Sophia ihr Jahrgedächtnis gestiftet haben, und gewährleisten diese Verpflichtung, indem sie einen Morgen Land im dortigen Gericht zum Unterpfand stellen. Datum anno domini Millesimo trecentesimo nonagesimo nono ipso die b. Lamberti.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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