Edelherr Simon (I.) zur Lippe beurkundet, daß er seinem Hörigen (domesticus) Arnold von Barchusen, Bürger von Lemgo, erlaubt habe, einige Stücke Ackerland in dem Felde, das einst Gherard, genannt Burmesten, gehörte, zu einem Garten zu machen, und solange das Land als Garten benutzt wird, zu Michaeli 4 Pfennige zum Budelsbroker Zehnten zu geben. Sind jene Stücke nicht mehr Garten, dann wie früher der Zehnte. Datum Lemgo anno domini 1330 (Jahreszahl verschrieben?) feria tercia in pentecoste. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel (eine Abart?)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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