Es wird bekundet, dass Hans Hart wegen sich und seiner Ehefrau einerseits und Hans Schelling (Schellig) andererseits, beide Bürger zu Heidelberg, lange Zeit Irrungen halber gegeneinander prozessiert haben. Zur Beendigung der Sache und zur Vermeidung unnötiger Kosten haben Hermann Boos von Waldeck, Hofmeister, und andere verordnete Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz einen Austrag dahin beredet, dass beide Parteien mit jeweils zwei ihrer Freunde, "die der henndell verstenndig" sind, vor Kurfürst Philipp als Obmann kommen sollen. Sie mögen dabei ihre erlangten Urteile und Verschreibungen gebrauchen. Die Schiedsleute sollen Klagen und die Sache der Prozesskosten nach Mehrheitsentscheid endlich entscheiden. Zeigt sich eine Seite dagegen ungehorsam, will der Pfalzgraf diese strafen und der anderen bei der Umsetzung des Entscheids Unterstützung leisten. Der Austrag soll bis Mittfasten [29.03.] stattfinden und seitens der Parteien nicht weiter verzögert werden.