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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, verleiht dem Hans Eng die Mahlmühle zu Weinheim an der Weschnitz mit all ihren Rechten zu Erblehen, wofür dieser jährlich 30 Malter Korn Weinheimer Maß zinsen und an den dortigen Keller liefern soll. Hans soll innerhalb von zwei Jahren mit Wissen des Landschreibers Erasmus Münch 50 Gulden an der Mühle verbauen, wofür der Pfalzgraf auch die Bereitstellung von Frondiensten und Bauholz aus der Allmende ankündigt. Es folgen Bestimmungen zur Instandhaltung der Mühle, wobei im Falle von Wasserschäden durch die Weschnitz der Pfalzgraf Hilfe leisten will, und zum Rückfall bei Vernachlässigung der Mühle oder Versäumnis der Zinszahlung. Hans soll dem Aussteller innerhalb der nächsten fünf Jahre Güter im Wert von 50 Gulden zum Unterpfand setzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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