Kurfürst Philipp von der Pfalz einigt sich mit seinem Protonotar Alexander Pellendorfer wegen der drei Backhäuser zu Odernheim, wovon zwei dem Pfalzgrafen gehören und das bei der Burg gelegene Dritte von ihm an Alexander zu Lehen vergeben wurde. Da die Nachbarn in Alexanders Backhaus gingen, blieben die pfalzgräflichen Häuser unbesucht, wodurch sie abzugehen drohten. Alexander hat bereitwillig sein Backhaus dem Pfalzgrafen zugestellt und erhält dafür künftig eine jährliche Gülte über 5 Gulden zu St. Johannes [= 24.06] von den Nutzungen und Gefällen der drei Backhäuser, was vor allen andern ihm ausgerichtet werden soll. Dies soll der pfalzgräfliche Oberamtmann zu Odernheim vornehmen oder im Fall eine Verpfändung des Amts der entsprechende Amtsinhaber. So wie Alexander oder seine Lehenserben das Backhause empfangen würden, sollen sie künftig diese 5 Gulden Gülte zu Lehen empfangen. Wenn sie künftig ein gleichwertiges Lehen verliehen bekommen, soll diese Gülte auf den Backhäusern erledigt sein. Kurfürst Philipp unterzeichnet mit seiner Unterschrift (underschribung).