Hans Meder, Bäcker, B. zu Leonberg, das erste Mal gef. wegen Ungehorsams gegen Gericht und Rat zu Leonberg, ein zweites Mal im Beisein des Amtmanns, des Gerichts und des Rats wegen erneuten Ungehorsams und Verleumdung, jedoch auf Fürbitten und wegen seiner kleinen Kinder freigelassen, verspricht, sich auf Aufforderung zu stellen, die Atzung selbst zu bezahlen und schwört U.