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„Abtheilung IV“: Wie zuletzt 6.12.-6.14. Karte über die der Gemeinden Hemmersbach, Götzenkirchen und Habbelrath eigentümlich geteilte Erbwaldparzelle; mit zusätzlichem Vermerk, daß besagte Parzelle unter dem Artikel 283 der Katastralmutterrolle und unter Flur II No. 4 der Katastralkarte eingetragen ist.

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