Herzog Erich IV. zu Sachsen-Lauenburg verpflichtet sich, einen den
Lüneburger Kaufleuten bei der Einnahme von Mölln erwachsenen Schaden von 1700
Mark Pfennigen innerhalb von 3 Jahren nach dem 2.2.1410 aus der Einnahme seines
Salzzolles zu erstatten. Abschrift von Johann Heinrich Büttner