Kaiser Karl IV. bestätigt die von den Herzögen Wenzel I. von Sachsen-Wittenberg, Fürst zu Lüneburg, und Albrecht von Sachsen-Wittenberg, Fürst zu Lüneburg, einerseits und vom Herzog Erich IV. von Sachsen-Lauenburg andererseits getroffenen Erbverbrüderung. d.d. Tangermunde dreyczenhundert jar dornach in dem vier und sibenczigsten jare, des nechsten sunabenes vor sunte Margarethem tage. To mandatum Theodorus Damerow.
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Kaiser Karl IV. bestätigt die von den Herzögen Wenzel I. von Sachsen-Wittenberg, Fürst zu Lüneburg, und Albrecht von Sachsen-Wittenberg, Fürst zu Lüneburg, einerseits und vom Herzog Erich IV. von Sachsen-Lauenburg andererseits getroffenen Erbverbrüderung. d.d. Tangermunde dreyczenhundert jar dornach in dem vier und sibenczigsten jare, des nechsten sunabenes vor sunte Margarethem tage. To mandatum Theodorus Damerow.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 145
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1374
Enthält: Ausfertigung, Pergament, mit angehängtem beschädigtem Siegel mit Rücksiegel (in dorso R. Voltzo von Wormacia). Abschrift, Transsumpt, 14. Jahrhundert, durch einen Notar Konrad Arndt Obbelen. Das übrige unlesbare Siegel fehlt. Ein Transsumpt der Lehensurkunde Sigismunds d.d. 13 Dezember 1414 für Erich V. von Sachsen-Lauenburg ist augenscheinlich von demselben Notar und stimmt, soweit es sich aus den lesbaren Resten kontrollieren lässt, wörtlich in der Unterschrift vorliegender Abschrift. Danach lässt Arnold Obbelen, Generalvikar des Bertholds von Landsberg, Bischof von Verden, durch Konrad Louwencop, Kleriker Mindener Diözese, die Urkunden am 1. April 1471 transsumieren. Zeugen: Ludolf von Hitzacker, Jordan von Meding und Borchard vom Berge. sieben Abschriften auf Papier. Anmerkung: Auf einem beiliegenden Blatte steht die Notiz: Das Orginal hiervon ist den 21. octobris mandato seren. herausgenommen und J.L. Mihlc mit nach Böhmen gegeben.
Verzeichnung
1374 Juli 8 Tangermünde
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:49 MEZ