Heinrich Truchseß von Höfingen, fürstlich markgräflicher Jäger- und Forstmeister zu Pforzheim, Johann Heinrich von Offenburg zu Talheim, fürstlich württembergischer Obervogt zu Nagold und Johann Erasmus Nothafft von Hochberg (Hohenberg) zu Oßweil urkunden: Nachdem Äbtissin und Chorjungfrauen der freien adligen Stifts Oberstenfeld ihrer Bitte, ihre Base, Schwägerin (Geschwey) und Verwandte (Freundin) Maria Ursula von Dachenhausen, Tochter des Eberhard Wolf von Dachenhausen aufzunehmen entsprochen haben, soll sie zunächst 3 lb h in die Stiftung erlegen und dem Konvent bezahlen. Desgleichen soll sie eine vollständige Bettstatt einbringen, die der Stiftung verbleiben soll, wenn sie lebendig oder tot austritt. Ferner soll sie sechs Jahre lang vom Stift nicht mehr als Essen und Trinken erhalten. Sie soll auch der Äbtissin versprechen, ihr Gehorsam zu leisten ohne Widerrede und die Ordnung einhalten, auch ohne Bewilligung der Äbtissin nicht aus dem Stift gehen, reiten oder fahren und nach Ende der sechs Jahre selbst und durch ihre Verwandten um eine ganze Pfründe bitten, doch soll es im Willen von Äbtissin und Konvent stehen, sie in den Konvent aufzunehmen. Wenn sie eine ganze Pfründe erhalten hat, soll sie wie andere Konventjungfrauen an allen Renten, Gülten, Zinsen, Zehnten und anderem Anteil haben. Wenn sie sich verheiratet oder sonst nicht mehr im Stift bleiben wollte, soll sie von dem Tag an nichts mehr erhalten. Wenn sie lebendig oder tot aus dem Stift geht, sollen sie oder ihre Erben 20 fl bei der Stifung lassen, wie es gebräuchlich ist. Die AA. versprechen, wenn sie dazu aufgefordert werden, dem Stift in allen seinen Angelegenheiten behilflich zu sein, wobei ihre Lehen und die Herren, denen sie deswegen verpflichtet sind, ausgenommen sein sollen. Äbtissin und Konvent haben ihnen zugestanden, wie es Herkommen der Stiftung ist, daß sie die Maria Ursula verheiraten, zu sich nehmen oder anderweitig versorgen können, doch daß sie nichts aus dem Stift nehmen soll, denn was sie erspart oder darin erworben hat. Doch soll sie die genannten 20 fl im Stift lassen. Sie versprechen mit Anna Margaretha die vorgeschriebenen Bestimmungen einzuhalten ohne irgendwelche Rechtsbehelfe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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