Ludwig [I.], Markgraf von Brandenburg, bestätigt Dietrich, Abt des Zisterzienserklosters Kolbatz, bzw. dem zu errichtenden Kloster Himmelstädt die Schenkungen seiner Vorgänger. Außerdem versieht er das Kloster mit dem Verkaufsrecht für Güter, fordert die Bürger der Dörfer Vietz, Pyrehne und Gennin auf, sich auf ihr Eigentum zu beschränken und ohne besondere markgräfliche Erlaubnis die markgräflichen Sümpfe, Wiesen, Weiden, Brachen und bestellte Felder nicht zu betreten. Das Kloster darf Holz aller Art und Kohle an ankommende Käufer ohne Einschränkung verkaufen. Bei der Bestätigung der Güter fallen alle Einschränkungen fort, auch die Ausklammerung der Einkünfte des Honigs. "Datum in dicta nova Landesberghe per manum Hermanni de Luckow Anno domini Millesimo CCCmo XXVIII Ipso die accumpionis beate marie virginis gloriose"