Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Philipp Forstmeister von Gelnhausen zu seinem täglichen Hofgesinde und Diener bis auf Widerruf einer Seite an. Philipp Forstmeister soll dem Pfalzgrafen zu allen Geschäften mit vier reisigen Pferden, zwei reisigen Knechten und einem Knaben dienen und aufwarten, wenn es ihm vom Fürsten, seinem Hofmeister, Kanzler oder Marschall beschieden wird. Insbesondere soll Philipp Forstmeister die Rechnungslegung handhaben und mit anderen jährlich bei ihrer Abhörung helfen (an unnser rechnung sitzen und die zu iglicher zit im jare mit andern den unnsern helffen getrulich verhorn), so wie er es bisher getan hat. Philipp Forstmeister hat dem Pfalzgrafen Treue und Hulde geschworen. Für seinen Dienst soll er jährlich 80 Gulden Lohn erhalten, daneben Futter und Mahl wie anderes Hofgesinde, Nägel und Hufeisen sowie ein Hofkleid, wenn das Hofgesinde eingekleidet wird. Reisiger Schaden soll ihm wie anderen vom Hofgesinde ersetzt werden. Wenn der Bestallte heimreitet, mag er ein oder mehr seiner Pferde zu Heidelberg, oder dort, wo der Pfalzgraf Hof hält, unterstellen und versorgen lassen. Sein Dienst beginnt mit dem heutigen Tag.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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