Marschall Martin (Martein) von Haun und Amtmann Lorenz von Romrod als beauftragte Schiedsrichter Philipps [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda...
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1541
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1541-1550
1548 November 27
Ausfertigung, Papier, drei aufgedrückte Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescheen am Dinstag nach Catharina anno etcetera 48
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Marschall Martin (Martein) von Haun und Amtmann Lorenz von Romrod als beauftragte Schiedsrichter Philipps [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, und Hermann von Lüderbach (Liederbach) zu Rainrod und Konrad (Corrt) von Hohelin [?] (Hoell) genannt Schütz als beauftragte Schiedsrichter Georgs von Creuzburg (Jorgen von Creuzbergs) und Johann Windolts (Winnollts) bekunden öffentlich und einstimmig, dass sie den folgenden Schiedsspruch gefällt haben: Abt Philipp hat an Georg von Creuzburg und Johann Windolt und deren Erben für ihre Hofstätte mit dem Keller und allem Zubehör, die sie in der Burg Lauterbach besessen und zuvor von ihrem Schwiegervater [Konrad] Pfeffersack geerbt haben, am nächsten Tag [Kathedra] Petri [1549 Februar 22] (uff nechsten sant Petters tag) 80 Gulden in Münzen der Landeswährung zu zahlen. Georg von Creuzburg und Johann Windolt sollen für sich, ihre Erben und ihre Ehefrauen [Anna und Margarete] dem Abt, seinen Nachfolgern und dem Kloster zur Sicherheit eine Urkunde über die Hofstätte ausstellen. Da die Hofstätte ein Lehen des Abtes gewesen ist, soll sie zukünftig mit einer Lehnsurkunde aufgelassen werden, jedoch ohne nachteilige Auswirkungen auf andere Lehnsteile. Siegelankündigung. Johann Windolt siegelt für sich, seinen Schwager Georg und ihre Erben. Martin von Haun und Hermann von Lüderbach siegeln als Schiedsrichter. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Seite 1, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Papiersiegel 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Windolt, Martin von Haun, Hermann von Lüderbach
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 2, Nr. 72
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Marschall Martin (Martein) von Haun und Amtmann Lorenz von Romrod als beauftragte Schiedsrichter Philipps [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, und Hermann von Lüderbach (Liederbach) zu Rainrod und Konrad (Corrt) von Hohelin [?] (Hoell) genannt Schütz als beauftragte Schiedsrichter Georgs von Creuzburg (Jorgen von Creuzbergs) und Johann Windolts (Winnollts) bekunden öffentlich und einstimmig, dass sie den folgenden Schiedsspruch gefällt haben: Abt Philipp hat an Georg von Creuzburg und Johann Windolt und deren Erben für ihre Hofstätte mit dem Keller und allem Zubehör, die sie in der Burg Lauterbach besessen und zuvor von ihrem Schwiegervater [Konrad] Pfeffersack geerbt haben, am nächsten Tag [Kathedra] Petri [1549 Februar 22] (uff nechsten sant Petters tag) 80 Gulden in Münzen der Landeswährung zu zahlen. Georg von Creuzburg und Johann Windolt sollen für sich, ihre Erben und ihre Ehefrauen [Anna und Margarete] dem Abt, seinen Nachfolgern und dem Kloster zur Sicherheit eine Urkunde über die Hofstätte ausstellen. Da die Hofstätte ein Lehen des Abtes gewesen ist, soll sie zukünftig mit einer Lehnsurkunde aufgelassen werden, jedoch ohne nachteilige Auswirkungen auf andere Lehnsteile. Siegelankündigung. Johann Windolt siegelt für sich, seinen Schwager Georg und ihre Erben. Martin von Haun und Hermann von Lüderbach siegeln als Schiedsrichter. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Seite 1, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Papiersiegel 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Windolt, Martin von Haun, Hermann von Lüderbach
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 2, Nr. 72
In der Urkunde wird als Zahlungstermin für die 80 Gulden (uff nechsten sant Petters tag) angegeben; gemeint ist Kathedra Petri, wie aus der Urkunde von 1549 Februar 22 [vgl. Nr. 1542] deutlich wird.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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