Johannes Berckmüller von Silheim reversiert den Vettern Johann Christoph und Raymund Krafft von Dellmensingen, den Lehensherren und Verwaltern der Krafft'schen Stiftung, über die Verleihung der Äschenmühle zu Silheim mit allen Rechten und allem Zubehör sowie einigen aufgeführten Äckern (ca. 4 Jauchert), 2,5 Tagwerk Wiesen und 4 Jauchert Hölzern, als Erblehen. Als jährliche Abgaben sind je 3 Imi Roggen und Kern, 2 Pfd. Heller Heugeld, 100 Eier, 4 Hühner und ein Fastnachtshuhn zu leisten. Handlohn und Weglöse bei einem möglichen Besitzerwechsel betragen je 2 Pfd. Heller. Die Lehensherren verpflichten sich zum Rechtsbeistand auf Kosten des A. Dieser darf zudem ohne Wissen der Lehensherren keine Anleihen auf sein Gut machen.