1330 Mai 3. Edelherr Simon [I.] zur Lippe begräbt nach Vermittlung seiner Freunde allen Unwillen und Streit mit Rat und Bürgern seiner Neustadt Lemgo wegen der Errichtung von Häusern und des Baues von Mauern, durch welche die öffentlichen Straßen und Gassen eingeengt wurden, und wegen anderer Übergriffe und stellt sie frei von rückwirkenden Auflagen. Die Mauern sollen bleiben, wie sie stehen; in Zukunft aber soll jeder Bürger, der sein Haus oder Hausstätte zur Straße hin erweitern will, den geschworenen Stadtrichter des Edelherrn und den Rat um Genehmigung bitten und diese sollen im Namen des Ausstellers die Zustimmung erteilen, wenn sie dies für angemessen und nützlich halten. Er gestattet den Bürgern dreimal im Jahr, nämlich zu Philippi, Jacobi und Walpurgis, zu Kreuzerhebung und zu Nicolai einen Jahrmarkt abzuhalten unter allen von ihm und seinen Vorgängern verliehenen Freiheiten, dazu einen Wochenmarkt, wie er der Altstadt von altersher verliehen ist. Er entläßt den Bürger Johann von Mettinchusen und dessen Kinder aus allen Verpflichtungen der Hörigkeit.
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1330 Mai 3. Edelherr Simon [I.] zur Lippe begräbt nach Vermittlung seiner Freunde allen Unwillen und Streit mit Rat und Bürgern seiner Neustadt Lemgo wegen der Errichtung von Häusern und des Baues von Mauern, durch welche die öffentlichen Straßen und Gassen eingeengt wurden, und wegen anderer Übergriffe und stellt sie frei von rückwirkenden Auflagen. Die Mauern sollen bleiben, wie sie stehen; in Zukunft aber soll jeder Bürger, der sein Haus oder Hausstätte zur Straße hin erweitern will, den geschworenen Stadtrichter des Edelherrn und den Rat um Genehmigung bitten und diese sollen im Namen des Ausstellers die Zustimmung erteilen, wenn sie dies für angemessen und nützlich halten. Er gestattet den Bürgern dreimal im Jahr, nämlich zu Philippi, Jacobi und Walpurgis, zu Kreuzerhebung und zu Nicolai einen Jahrmarkt abzuhalten unter allen von ihm und seinen Vorgängern verliehenen Freiheiten, dazu einen Wochenmarkt, wie er der Altstadt von altersher verliehen ist. Er entläßt den Bürger Johann von Mettinchusen und dessen Kinder aus allen Verpflichtungen der Hörigkeit.
01.01.01 U, U_0032
01.01.01 U [S 1] 01 Urkunden
[S 1] 01 Urkunden >> 01 Stadt Lemgo (Alt- und Neustadt) - Haupturkundenarchiv >> Urkunden 1301 - 1350
1330.05.03
Schlagwort: Schlichtungen, Vergleiche, Rezesse
Darin: Regest: Hans-Peter Wehlt; Color-Negativ in Bestand N 7. Durch den landesherrlichen Archivar Knoch beglaubigte Abschrift der Urkunde (1776).
Enthält: Ausf., Perg., lat., Sg. angeh., ab, Rv.: Productum Speir 19. Januarii a° 46, LR 734 [zu September 14], LR NF, Hoppe (Transkription), Abschrift in StA Lemgo A 62 S. 22
Darin: Regest: Hans-Peter Wehlt; Color-Negativ in Bestand N 7. Durch den landesherrlichen Archivar Knoch beglaubigte Abschrift der Urkunde (1776).
Enthält: Ausf., Perg., lat., Sg. angeh., ab, Rv.: Productum Speir 19. Januarii a° 46, LR 734 [zu September 14], LR NF, Hoppe (Transkription), Abschrift in StA Lemgo A 62 S. 22
Stadt Lemgo (Alt- und Neustadt)
Archivale
Aussteller: Urkundenaussteller: Edelherr/Graf/Fürst zur Lippe
1330
Altstadt
Auflagen
Ausstellers
Baues
Bürger
Bürgern
Edelherr
Edelherrn
Errichtung
Freiheiten
Freunde
Gassen
Genehmigung
Haus
Häusern
Hausstätte
Hörigkeit
Jacobi
Jahr
Jahrmarkt
Johann
Kinder
Kreuzerhebung
Lemgo
Lippe
Mai
Mauern
Mettinchusen
Namen
Neustadt
Nicolai
Philippi
Rat
Simon
Stadtrichter
Straße
Straßen
Streit
Übergriffe
Unwillen
Vermittlung
Verpflichtungen
Vorgängern
Walpurgis
Wochenmarkt
Zukunft
Zustimmung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:40 MEZ
Public Domain Mark 1.0 Universell