Notiz, dass es Streitigkeiten über den Besitz des Altars St. Johannes des Täufers in der Pfarrkirche St. Mauritius zu Speyer gegeben hat. Heute hatte der Bischof [Lorenz] von Würzburg schriftlich angezeigt, dass Wilhelm Dielenheinz (Dielnheincz), bischöflicher Kaplan, die Pfründe auf dem Rechtsweg erlangt habe und daher der "verus possessor" sei, weswegen er etliche Jahrgülten vom Pfalzgrafen zu Bezahlung forderte. Auf Anregung des Bischofs soll Kurfürst Philipp von der Pfalz dem Wilhelm zwei Gülten bezahlen, nämlich jeweils 65 Gulden zu St. Antonius [= 17.1.1507] und dann zu St. Georg [23.4.1507]. Daraufhin soll Wilhelm alle ausstehenden Gülten bis St. Georg als bezahlt quittieren.