Erzbischof Johann von Trier verleiht dem Kapitel U. L. F. zu Aachen an allen Wasser- und Landzöllen seines Erzstifts halbe Zollfreiheit für die Weine eigener Kreszenz unter der Bedingung jährlicher Zahlung des halben Zolls bei der erzbischöflichen Kanzlei und steter Beaufsichtigung des Transports durch einen vereidigten Diener des Kapitels. G. zu Witlich, am drey und zwentzigsten tag des Monats Septembris in den jaren unsers herenn tausent funff hundert funfftzig und siebenn.