Hans Bregelin, Schultheiß zu Egenhausen, anerkennt auf Grund rechtlicher Entscheidung, daß er von einem Gut zu Egenhausen eine Gült zu einer Jahrzeit der Herrn von Berneck nach Altensteig Dorf schuldig sei.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...