Rasen, Drängeln, Alkohol am Steuer - Verkehrsdelikte werden drastisch teurer
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 R080024/102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008 >> Unterlagen
15. Mai 2008
Die Bundesregierung will die Bußgelder für Verkehrssünder deutlich erhöhen. Rasen, Drängeln, Alkohol am Steuer - vieles wird doppelt so teuer. Linksfahren 80 statt 40 Euro, Rasen bis zu 680 Euro, Drängeln bis zu 400 Euro. So will die Regierung die Zahl der 5.000 Verkehrstoten und die vielen schweren Unfälle pro Jahr senken. Kritik kommt vor allem von der FDP. Sie spricht von "maßlosem und blanken Aktionismus". Verkehrsrowdys bekomme man "nur mit mehr Polizeipräsenz in den Griff".
Der neue Bußgeldkatalog - so teuer wird es
Mit bis zu doppelt so hohen Bußgeldern will die Bundesregierung ab Januar 2009 gegen Verkehrssünder hart durchgreifen. Es kann fast jeden treffen. So kostet z.B. die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften um 21 km/h statt 50 Euro in Zukunft 80 Euro. Besonders hart sollen Raser, Drängler und Alkoholsünder bestraft werden. Wer über 70 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt bis zu 680 Euro statt wie bisher 425. Auch bei illegalen Autorennen soll die Polizei stärker abkassieren - statt 150 Euro künftig 400 Euro. Und wer zum drittenmal mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss bald statt bisher 750 Euro sogar 1.500 Euro berappen.
Denn sie wissen nicht, was sie tun...? Jugendliche Raser und Verkehrsrowdies
Mit dem neuen Bußgeldkatalog will die Bundesregierung etwas gegen die noch immer etwa 5.000 Verkehrstoten jährlich unternehmen. Dabei ist es das Ziel in der EU, die Zahl der tödlichen Unfälle bis 2010 zu halbieren. Sorge bereitet aber auch die Tatsache, dass im letzten Jahr die Zahl der Verletzten ebenso stieg, wie die Zahl der Unfälle. Immerhin 2,3 Millionen Verkehrsunfälle gab es im vergangenen Jahr, 2,7 % mehr als 2006.
Dabei sind junge Männer mit Abstand die gefährlichsten Autofahrer. Das sagt die Statistik. Sie verursachen doppelt so häufig Unfälle, meistens wegen zu schnellen Fahrens. Manchmal unbeabsichtigt und wegen mangelnder Fahrpraxis, aber häufig jagen junge Fahrer bewusst die Tachonadel bis zum Anschlag hoch - aus sportlichem Ehrgeiz oder wegen des besonderen Kicks. Der neueste Trend: Raser filmen ihre vermeintlichen "Heldentaten" auf der Autobahn und präsentieren sie im Internetportal Youtube. Ein anderes Extrem sind illegale Autorennen: Junge Autofans verabreden sich spontan zu Wettrennen, teilweise mitten durch die Innenstadt. Vor wenigen Wochen stoppte die Göppinger Polizei ein solches Rennen. Im Oktober vergangenen Jahres endete ein Rennen sogar tödlich. Der Zwanzigjährige, der vom Beifahrersitz aus filmte, dokumentierte quasi seinen eigenen Tod.
Höhere Bußgelder - Abzocke oder Abschreckung?
Verkehrspsychologen bezweifeln allerdings, dass höhere Geldstrafen junge Raser abschrecken und fordern stattdessen mehr Polizeikontrollen und bessere Verkehrsaufklärung, vielleicht schon in der Fahrschule. Die FDP kritisiert die Bußgeldpläne von Minister Tiefensee als "maßlos" und "ohne jegliches Gespür für die soziale Wirklichkeit in Deutschland". Dagegen betonten SPD und CDU, nur mit empfindlichen Strafen könne man etwas gegen Verkehrsrowdys unternehmen. Aber zugleich müsse man auch die Kontrollen verstärken.
LÄNDERSACHE berichtet über Raser, Verkehrsopfer und die Pläne der Bundesregierung. Es diskutieren:
Harald Leibrecht, FDP- Bundestagsabgeordneter, Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg der FDP-Fraktion
und
Rita Schwarzelühr-Sutter, SPD- Bundestagabgeordnete, Mitglied im Verkehrsausschuss.
Der neue Bußgeldkatalog - so teuer wird es
Mit bis zu doppelt so hohen Bußgeldern will die Bundesregierung ab Januar 2009 gegen Verkehrssünder hart durchgreifen. Es kann fast jeden treffen. So kostet z.B. die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften um 21 km/h statt 50 Euro in Zukunft 80 Euro. Besonders hart sollen Raser, Drängler und Alkoholsünder bestraft werden. Wer über 70 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt bis zu 680 Euro statt wie bisher 425. Auch bei illegalen Autorennen soll die Polizei stärker abkassieren - statt 150 Euro künftig 400 Euro. Und wer zum drittenmal mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss bald statt bisher 750 Euro sogar 1.500 Euro berappen.
Denn sie wissen nicht, was sie tun...? Jugendliche Raser und Verkehrsrowdies
Mit dem neuen Bußgeldkatalog will die Bundesregierung etwas gegen die noch immer etwa 5.000 Verkehrstoten jährlich unternehmen. Dabei ist es das Ziel in der EU, die Zahl der tödlichen Unfälle bis 2010 zu halbieren. Sorge bereitet aber auch die Tatsache, dass im letzten Jahr die Zahl der Verletzten ebenso stieg, wie die Zahl der Unfälle. Immerhin 2,3 Millionen Verkehrsunfälle gab es im vergangenen Jahr, 2,7 % mehr als 2006.
Dabei sind junge Männer mit Abstand die gefährlichsten Autofahrer. Das sagt die Statistik. Sie verursachen doppelt so häufig Unfälle, meistens wegen zu schnellen Fahrens. Manchmal unbeabsichtigt und wegen mangelnder Fahrpraxis, aber häufig jagen junge Fahrer bewusst die Tachonadel bis zum Anschlag hoch - aus sportlichem Ehrgeiz oder wegen des besonderen Kicks. Der neueste Trend: Raser filmen ihre vermeintlichen "Heldentaten" auf der Autobahn und präsentieren sie im Internetportal Youtube. Ein anderes Extrem sind illegale Autorennen: Junge Autofans verabreden sich spontan zu Wettrennen, teilweise mitten durch die Innenstadt. Vor wenigen Wochen stoppte die Göppinger Polizei ein solches Rennen. Im Oktober vergangenen Jahres endete ein Rennen sogar tödlich. Der Zwanzigjährige, der vom Beifahrersitz aus filmte, dokumentierte quasi seinen eigenen Tod.
Höhere Bußgelder - Abzocke oder Abschreckung?
Verkehrspsychologen bezweifeln allerdings, dass höhere Geldstrafen junge Raser abschrecken und fordern stattdessen mehr Polizeikontrollen und bessere Verkehrsaufklärung, vielleicht schon in der Fahrschule. Die FDP kritisiert die Bußgeldpläne von Minister Tiefensee als "maßlos" und "ohne jegliches Gespür für die soziale Wirklichkeit in Deutschland". Dagegen betonten SPD und CDU, nur mit empfindlichen Strafen könne man etwas gegen Verkehrsrowdys unternehmen. Aber zugleich müsse man auch die Kontrollen verstärken.
LÄNDERSACHE berichtet über Raser, Verkehrsopfer und die Pläne der Bundesregierung. Es diskutieren:
Harald Leibrecht, FDP- Bundestagsabgeordneter, Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg der FDP-Fraktion
und
Rita Schwarzelühr-Sutter, SPD- Bundestagabgeordnete, Mitglied im Verkehrsausschuss.
0:14:40; 0'14
Audio-Visuelle Medien
Krebs, Bettina
Leibrecht, Harald
Verkehrsdelikt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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