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Die Brüder Noldeke und Cord von Berninchusen bekunden, ihr Vetter Arnold von Berninchusen, früher Abt zu Grafschaft (Grasscop), sei ihnen 50 Gulden schuldig gewesen nach der Abrechnung, die er dem Rotger Schaden, Abt zu Grafschaft, vor den Räten des Erzbischofs von Köln zu Arnsberg übergeben habe. Die Aussteller quittieren nun dem Abt Rotger Schaden den Empfang der 50 Gulden, die sie nach (hinder) dem Kapitel zu Meschede (Messcheyde) erhalten haben. Siegelankündigung der beiden Brüder. Datum 1435 Dez. 25 (die nativitatis Domini)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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