Peter Sponn d.J. aus Bernloch, wegen Teilnahme an Wildfreveln damit bestraft, 2 fl zu bezahlen und dem Forstmeister zu Urach seine Büchse abzuliefern, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und unerlaubt keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt seinen Vater Peter Sponn d.A. aus Bernloch als Bürgen, der sich eidesstattlich verpflichtet, bei Übertretung dieser Verschreibung auf Mahnung 20 fl zu entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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