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Zusammenstellung von sechs, bei der Gemeinde Scharnhausen vorhandenen Verträgen (1476-1651), mit beglaubigten Abschriften.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 403 L Amtsoberamt Stuttgart
Amtsoberamt Stuttgart >> 1 Akten >> 1.3 Verhältnis von Stadt und Amt, Gemeindeangelegenheiten
Darin:
1476 August 9
Graf Ulrich V. von Württemberg verleiht der Mayerhensin, dem alten Hans Brem, seinen Söhnen Martin und Paul, Mathis Brem, Jakob Mayer, Peter Schleiftheller, Arnold Buhnagel und Aberlen Dietermanns Kindern aus Scharnhausen und ihren Erben gegen eine Zahlung von 20 rheinischen Gulden das Recht, am Samstag und am Vorabend von Marien- und Aposteltagen ihre Wiese mit Wasser aus dem zur Wörnitzhäuser Mühle führenden Graben zu wässern, ausgenommen in Dürrezeiten.
Siegler: Der Aussteller.
Vidimus von Vogt, Bürgermeister und Gericht zu Stuttgart vom 18. April 1621, Siegler: Marx Walther, Vogt, und die Stadt Stuttgart.
Abschrift, Pap., geheftet, beglaubigt durch Ludwig Friedrich Sartorius, Substitut des Stuttgarter Amts, am 6. April 1753
(Lit. C)
Bem.: Nicht in A 602 Württembergische Regesten
1500 Juli 4
Hans von Neuhausen und Hans Gaisberg, Vogt zu Stuttgart, bestimmen als Schiedsrichter im Streit des Propstes Arnold von Nellingen mit Schultheiß, Gericht und Einwohnern von Scharnhausen
1) nur Einwohner mit weniger als 4 Morgen eigenem Wald können vom Propst Weide beanspruchen,
2) die Frage des Handlohnes und den Streit des Propstes mit Hans Herdtnagel aus Scharnhausen sollen die herzoglichen Räte entscheiden,
3) die Frage der Frondienste für den Propst in der Hafer- und Roggenernte soll weiter untersucht werden,
4) Kindbettwein und Teig zu Weihnachten soll wie in Nellingen gereicht werden,
5) die zur Leistung des Kleinzehnten verpflichteten Einwohner müssen die Erntezeit vorher dem Zehnter [Zehnteinsammler] des Propstes mitteilen.
Siegler: Die Schiedsrichter.
Beglaubigte Abschrift einer mit dem Siegeln des Vogtes Jakob Israel Metzger und der Stadt Stuttgart versehenen Abschrift vom 13.5.1651 (vgl. A 602 Nr. 11201)
Pap., geheftet, beglaubt durch Ludwig Friedrich Sartorius, Substitut des Stuttgarter Amts, am 7. März 1753, und unbeglaubigte Abschrift, o.D. [um 1650] (Lit. F)
1553 März 3
Hippolyt Rösch, Untervogt, und Kaspar Lutz, Stadtschreiber zu Stuttgart, bestimmen als Schiedsrichter im Streit zwischen Propst Johann Böhringer zu Nellingen und Schultheiß und Gericht zu Scharnhausen, die für die Gemeinde sprechen, dass
1) von den mit Hanf oder Flachs bebauten teilbaren Gütern der Propstei der Zinsanteil in anderen Feldfrüchten entrichtet werden darf,
2) bei Ablieferung von Getreide in die Mühle zu Nellingen Weißbrote ("Hayden") gereicht werden,
3) es bei der Leistung des Kleinzehnten bei der alten Regelung bleibt.
Anwälte für Scharnhausen: Blasius ("Bläsin") Zimmermann, Schultheiß, Georg Hertnagel ("Hörtnagel"), Conrad Mayer und Peter Hörmann.
Siegler: Die Schiedsleute.
Beglaubigte Abschrift eines am 13. Mai 1651 vom Original mit den Siegeln von Jacob Israel Metzger, Vogt, und der Stadt Stuttgart gefertigten Transsumpts.
Pap., geheftet, beglaubigt durch Ludwig Friedrich Sartorius, Substitut des Stuttgarter Amts, am 7. März 1753, und unbeglaubigte Abschrift, o.D. [17. Jh.] (Lit. E)
1554 August 1
Jörg Alber, Hans Metzger und Teyß Brotbeck aus Bernhausen, Jörg Schweizer ("Schweytzer"), Hans Hörz ("Hertz") und Martin Thüringer aus Sielmingen, Georg Hertnagel ("Hörtnagel") als Schiedsrichter und Hans Kauper aus Echterdingen als Vertreter von Plieningen und Hans Ruff, Schultheiß zu Neuhausen, als Vertreter von Scharnhausen, entscheiden im Streit zwischen Schultheiß und Gericht zu Plieningen und Schultheiß und Gericht zu Scharnhausen um den Graben am Überzwercher Weg, dass sie von Plieningen einen Damm ("Brechen") zwischen Blasius ("Plesin") Zimmermanns, Schultheiß, und Hans Boschens Acker errichten müssen und beide Gemeinden gemeinsam einen Graben von da zum Erbgraben ziehen und unterhalten müssen. Blasius Zimmermann ist für die Abtretung von Grund für den Graben zu entschädigen.
Siegler: Die Stadt Stuttgart.
Abschrift, Pap., geheftet, beglaubigt durch Ludwig Friedrich Sartorius, Substitut des Stuttgarter Amts, am 6. März 1753 (Lit. A)
1577 Februar 6
Johann Hofmann, Vogt, Christoph Manz, Johann Megenhardt ("Mogenhardt"), beide Bürgermeister, Sebastian Körschner, Hans Conrad Faut, Richter zu Stuttgart, bestimmen als Schiedsrichter im Streit zwischen Schultheiß, Gericht und Gemeinde Scharnhausen und Schultheiß, Gericht und Gemeinde Kemnat um die Besteuerung der Scharnhausener Güter in der Markung Stockhausen unter Berücksichtigung eines im Jahre 1445 von Rudolf Rommel, Vogt zu Stuttgart, und Hans Lindin, Schultheiß zu Bernhausen, geschlossenen Vergleichs in gleicher Sache, demzufolge nur die Güter des Schultheißen und Richters steuerfrei waren. Die Rechte von Hans Meyer aus Stockhausen werden durch den Vertrag nicht berührt. Als Entschädigung für schuldige Steuern zahlt die Gemeinde Scharnhausen 7 Pfund 4 Schilling 11 Heller und übernimmt die Gerichtskosten.
Vertreter und Bürgen für Kemnat: Martin Weinmann, Schultheiß, Michel Schönhaar und Balthasar Reiher, für Scharnhausen: Michel Briem, Schultheiß, Michel Fröschlin und Jakob Knapper, alle des Gerichts.
Bestätigung am 13. Mai 1651 durch Georg Briem, Schultheiß, und Jakob Weinmann, des Gerichts von Scharnhausen, Jakob Öttischer, Schultheiß, und Georg Weber, Gerichtsverwandter von Kemnat, und Bläsin Fröschle von Stockhausen.
Siegler: Jakob Israel Metzger, Vogt, und die Stadt Stuttgart mit Erlaubnis ihrer verordneten Siegler Johann Friedrich Senger, Bürgermeister, und Johann Jakob Adelung.
Bem.: Zum Vergleich von 1445 vgl. A 602 Württembergische Regesten Nr. 12526
Abschrift, Pap., geheftet, beglaubigt durch Ludwig Friedrich Sartorius, Substitut des Stuttgarter Amts, am 5. März 1753 (Lit. D)
1621 Februar 8
Marx Walther, Vogt zu Stuttgart, legt als Schiedsrichter im Streit um das Überfahrtsrecht über Wiesen in Scharnhausen und Stockhausen zwischen Hans Hermann, Amtsverweser, Michel Fröschle, Martin, Peter und Jakob Hermann, Jerg und Hans Briem ("die Priemen"), Hans Weinmann, Georg Hertnagel ("Hörtnagel"), Ciriacus Clenn, Jerg Zinkh und Michael Kirchherr aus Scharnhausen, Michael Dreisters Erben aus Nellingen als Inhaber der Wiesen, Jakob Wart und Jerg Fritz aus Stockhausen die Bedingungen für das Überfahren der einzeln aufgeführten Wiesen fest.
Siegler: Der Schiedsmann.
Abschrift, Pap., geheftet, beglaubigt durch Ludwig Friedrich Sartorius, Substitut des Stuttgarter Amts, am 6. März 1753 (Lit. B)
1 Schr. mit 8 Beil., geh.
Archivale
Sielmingen : Filderstadt ES
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.