1.) Das Dorf Gospiteroda [Ortsteil der Landgem. Georgenthal, Lkr. Gotha] mit den Gerichten, Diensten, Zinsen, Waidwerk, Jagden, Triften, Lehnwaren...
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Urk. 14, 14006
A I u, Wedekind sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe W >> Wech-Wei >> Wedekind
1767 Juni 20
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Das Dorf Gospiteroda [Ortsteil der Landgem. Georgenthal, Lkr. Gotha] mit den Gerichten, Diensten, Zinsen, Waidwerk, Jagden, Triften, Lehnwaren, Ein- und Abzugsgeldern, allem Recht und allen Gerechtigkeiten in Dorf, Feld und Flur zu Gospiteroda; 2.) das freie Rittergut zu Gospiteroda mit dem Wohnhaus, der Schäferei und den dazu gehörenden Gebäuden mit ihrem ganzen Umfang und großem Garten dahinter; 3.) zehn große Hufen Land; 4.) 31 Acker Grummet und 25,25 Acker Dürre; 5.) 16 Acker Teichwiesen; 6.) freie Malz-, Brau- und Schankhäuser mit den ganzen Umfang und der Tranksteuerfreiheit und allem anderen Zubehör, wie sie ehemals die verstorbenen Grafen von Gleichen, Spielberg und Pyrmont von Hersfeld als Mannlehen gehabt hatten, die sie weiter an ihren Rat und Kanzler Dr. Markus Pein verafterlehnt hatten. Die Lehen waren später nach dem Anfall von Hersfeld an Hessen und nach dem Abgang des gräflichen Hauses von Gleichen dem in dem Lehen befundenen Peinischen Schwiegersohn Johann Georg Spielhaus und dessen Stiefsohn Johann Andreas Kronberg verliehen worden. Von diesen gelangten sie mit Zustimmung des Lehnsherrn an den sachsen-gothaischen Kammerrat Johann Breithaupt und in eventum an dessen Bruder, den sachsen-eisenachischen Kammersekretär David Breithaupt und deren männliche Nachkommen. Später wurden die Lehen von den Brüdern Johann Georg und Johann Friedrich Breithaupt mit Zustimmung des Landgrafen von Hessen und Verwilligung ihres in der eventualen Mitbelehnung gestandenen Vetters Christoph Philipp Breithaupt an den sachsen-gothaischen Obersteuerkommissar Johann Thun übergeben. Nach dessen Tod waren seine Söhne Christian Heinrich und Ludwig Gottfried Thun belehnt worden, von denen die Lehen mit Zustimmung des Lehnsherrn an den sachsen-gothaischen Amtmann Karl von Heppe und von diesem mit Zustimmung des Lehnsherrn an Dr. Ernst Christoph Wolff und weiter von dessen Witwe und ältestem Sohn Ernst Heinrich Wolff und seinen minderjährigen Brüdern mit Zustimmung des Lehnsherrn an die Grafen von Hohenlohe, langenburgische Linie, gekommen waren. Von Letzteren gelangten die Lehen schließlich an die 1767 Belehnten. [Ehemals Lehen des Klosters Hersfeld]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich Gottlob Wedekind
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich Gottlob Wedekind
Belehnte/r: Friedrich Gottlob Wedekind, fürstlich schwarzburgischer Rat und Amtmann zu Mühlhausen, desgleichen seine Brüder, der herzoglich hildburghausische Kommissionsrat zu Keula, Friedrich Wilhelm Wedekind, und der fürstlich schwarzburgische Amtsverweser Karl Wedekind, dann in eventum ihre Mitbelehnten, der herzoglich gothaische Hofrat Georg Heinrich Hesse und der Rat und Regierungssekretär zu Gotha, Christian Friedrich Brückner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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