David Brückeler, Bauer in Weißingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], bekennt, dass ihm der Ratsherr Markus Philipp Besserer von Talfingen [Obertalfingen Stadt Ulm] und der Kaufmann in Augsburg Johann Daniel Fingerlin für sich selbst, dann der Obervogt in Geislingen [a. d. Steige/Lkr. Göppingen] Erhard Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und der Vogt zu Albeck [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] Johann Konrad Krafft von Dellmensingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] als Pfleger der Witwe des geheimen Rats Markus Philipp Besserer von Talfingen Dorothea Sybilla geborene Fingerlin und schließlich Johann Konrad Krafft von Dellmensingen als Vertreter seiner Ehefrau auf Lebenszeit einen Hof in Weißingen verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, ungefähr 42 Jauchert Äcker und 26 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, den Hof persönlich zu bewirtschaften, ihn in gutem Kulturzustand zu halten und davon jedes Jahr 50 Imi Rauhfrucht Ulmer Maß, halb Fesen und halb Hafer, 12 Gulden Heugeld und 20 Pfund ausgelassenes Schmalz anstelle der Hühner, Eier und der Gans nach Ulm zu liefern. Auch hat er seiner Herrschaft mit seinem Fuhrwerk für tägliche Dienste zur Verfügung zu stehen. Diese kann sich jedes Jahr in dem zum Hof gehörenden Garten einen Obstbaum aussuchen und abernten lassen. Von der Herrschaft erhält er jährlich 2 Muth Lein, die er für sie ausäen muss. Den davon geernteten Lein und den Flachs hat er dann ausgedroschen bzw. zum Hecheln vorbereitet nach Ulm zu liefern. Weitere Äcker oder Feldgüter darf er zu dem Hof nicht erwerben oder zur Bewirtschaftung gegen Lohn annehmen, auch keinen Samen von den Hoffeldern verkaufen. Die Hofgebäude hat er auf seine Kosten in gutem Zustand zu halten. Mit Wissen und Erlaubnis der Herrschaft kann er für seinen Eigenbedarf auf dem Hof Holz und Wellen schlagen. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof an die Lehenherren zurück. Für die Verleihung hat er einen Handlohn in Höhe von 550 Gulden zu entrichten. Davon sind 300 Gulden sofort bar zu bezahlen, der Rest in jährlichen Raten zu 25 Gulden.