Herzog Adolf von Jülich und Berg und sein Sohn Ruprecht erklären Mettmann mit der Honschaft zu einer Freiheit mit Erlassung aller Abgaben und Dienste unter Vorbehalt der Herbstbede, des Futterhafers und einer Steuer von 70 Gulden, mit Bürgermeister- und Schöffenwahl, Jahr- und Wochenmarkt und Zollfreiheit, doch auch mit der Verpflichtung, die jetzige Befestigung zu unterhalten.