Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Friedrich von Helmstatt (-stat) zum Rat und Diener aufgenommen hat. Friedrich soll auf Ansinnen des Pfalzgrafen in dessen Geschäften gegen jedermann raten und dienen, ausgenommen Philipps Oheim [René II.] von Lothringen, dem Friedrich von Helmstatt mit Diensten verpflichtet ist. Er hat Treue, Huld, ewige Verschwiegenheit sowie pflichtgemäßen Rat und Dienst geschworen. Für solcherlei Rat und Dienst, der bis auf Widerruf währen soll, will der Pfalzgraf ihm jährlich zu Halbfasten 50 Gulden von seinem Kammermeister reichen lassen. Friedrichs Dienstjahr beginnt zu Sonntag Laetare [01.04.1492].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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