Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Benedikt von Nürnberg (Benedick von Nurnberg) in seinen besonderen Schirm genommen hat. Er versichert, Benedikt in zukünftigen Angelegenheiten nach Recht und Billigkeit zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Der Schirm soll für 10 Jahre gelten, wobei Benedikt jährlich 1 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg zu reichen hat. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute [Abschrift bricht ab].

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...