Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass die Äbtissin und der Konvent zu Lichtenstern (Lichtenstein) dem Pfalzgrafen ihre Leute und Güter zu Schutz und Schirm überantwortet haben. Die noch minderjährige Margarethe von Nippenburg, Tochter Michaels von Nippenburg (+), wurde zu ihrer Versorgung in das Kloster gegeben. Ihre Notdurft erfordert, dass die ihr zufallende "erbschafft und gerechtigkeyt" zum Besten versehen werde, zumal die nächsten Freunde väter- und mütterlicherseits, die ihr zu Vormunden gesetzt worden waren, namentlich Ludwig von Nippenburg und Merck von Ow (Aw) begonnen haben, Margarethes Erbteil zu entfremden (sich irs naturlichen erbs understeen an sich zuziehen). Der deswegen ersuchte Pfalzgraf entscheidet als Landesfürst und Schirmer der Waisen, dass ihr fortan zu Vormund sein Keller zu Weinsberg, Albrecht Dinkelsbühl (Dinckelspühell), vorstehen soll. Diesem wird befohlen und Vollmacht gegeben, Margarethes Erbe von den genannten nächsten Freunden einzubringen und bis zu ihrer Volljährigkeit als ein treuer Vormund zu handhaben. Albrecht hat gegenüber dem Aussteller gelobt, die Vormundschaft zum besten Nutze des Kindes zu versehen und bei Bedarf darüber Rechnung abzulegen, der Pfalzgraf will ihn darin schirmen.