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Wolff von Partenheim, Edelknecht, bekundet, daß er mit Konsens seines Herrn Graf Heinrich von Sponheim (Spanheym) an Diele von Udenheim, Ritter, und dessen Erben das obere Backhaus zu Schornsheim, das er von Graf Heinrich zu Lehen hat, für 110 Gulden auf Wiederkauf versetzt hat und daß Baukosten nach Brand oder für in Bau halten auf die Pfandsumme geschlagen werden sollen. Dyle und seine Erben soll das Backhaus von Graf Heinrich empfangen, nach Einlösung jedoch ihres Eides ledig sein. Siegler: Graf Heinrich von Sponheim und der Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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