Paul Schuler zu Weilmünster, der nach dem Tod des Grafen Philipp zu Nassau-Saarbrücken den Grafen Albrecht und Philipp die schuldige Erbhuldigung verweigert hatte und ins Gefängnis nach Weilburg gekommen war, gelobt nach seiner Entlassung die Huldigung und alle Untertanenpflichten zu leisten, den von ihm beim kaiserlichen Gericht angestrengten Prozess zurückzuziehen und sonst nichts gegen die Herrschaft zu unternehmen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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