Graf Everhard von der Mark, Chorbischof Ernst, Hermann von
Rennenberg, Domkanoniker, Magister Johannes von Leithe (Lethen), Kanoniker,
Ritter Wenemar von Altendorf, Drost von Essen, bekunden als Schiedsrichter
im Streit zwischen Äbtissin und Konvent von Essen einers-eits und der
Mechthild, Pröpstin von Essen und Rellinghausen, dass letztere dem Stift
wieder anzuhangen hat, seine Rechte und Freiheiten zu wahren, die Äbtissin
Beat-rix anzuerkennen und den Grafen Everhard von der Mark als Vogt
anzuerkennen hat; sie soll ferner alle in dem Streit entstandenen Urkunden
ausliefern und verschiedene Zahlungen leisten.