Dr. Johann Rudolf Ehinger errichtet eine Stiftung am Ulmer Münster und stattet diese mit einem Kapital von 4.000 rheinischen Gulden bzw. den davon gefallenden jährlichen Zinsen aus. Die Verwaltung der von diesem Kapital gefallenden Zinsen überträgt er Daniel Schad und Servatius Ehinger von Balzheim [Alb-Donau-Kreis] bzw. nach deren Tod dem jeweils Ältesten ihrer Geschlechter, der aber der Augsburgischen Konfession angehören muss. Die jährlichen Einkünfte von diesem Kapital in Höhe von 200 Gulden behält er sich selbst und seiner Ehefrau zur lebenslänglichen Nutzung vor. Das Kapital ist angelegt in drei Zinsbriefen: Ein Zinsbrief vom 30. September 1571 über 2.000 Gulden ausgestellt von Bürgermeister und Rat der Stadt Lindau, ein Zinsbrief vom 30. September 1575 über 1.000 Gulden ausgestellt von Bürgermeister und Rat der Stadt Lindau und ein Zinsbrief über 1.000 Gulden vom 20. März 1580 ausgestellt von Bürgermeister und Rat der Stadt Buchhorn [heute Friedrichshafen/Bodenseekreis]. Nach seinem und seiner Ehefrau Tod gehen die Erträge des Stiftungskapitals zu gleichen Teilen auf Lebenszeit an jeweils zwei in der Stiftungsurkunde festgelegte Mitglieder der Familie Ehinger und nach deren Aussterben der Familie Schad. Dies gilt aber nur dann und solange wie die Stipendiaten der Augsburgischen Konfession angehören, die Konkordienformel von 1580 beschworen haben und eine ehrenhaften Lebenswandel führen. Gibt es in den Familien Ehinger und Schad keine Personen mehr, die für die Stiftung in Frage kommen, dann fallen die Erträge des Stiftungskapitals an den Rat der Stadt Ulm, der damit zumindest einem Bürgerkind das Studium der Theologie ermöglichen soll. Immer wenn Bürgermeister und Rat der Stadt Lindau ihren Zins bezahlen, soll man ihnen drei Gulden nachlassen. Diese sollen sie zum Kauf theologischer Bücher für ihre Bibliothek verwenden. Falls die Nutznießung der Stiftung an den Rat der Stadt Ulm gefallen ist, dieser aber von der Augsburgischen Konfession und der Konkordienformal abfällt, gehen die Erträge der Stiftung an die Armen und Bedürftigen im Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254]. Den Stiftungsverwaltern hat er für ihre Mühe 200 Gulden übergeben. Diese sollen sie so anlegen, dass davon ein jährlicher Zins von 10 Gulden gefällt. Davon erhält jeder von ihnen ein paar Gulden. Mit dem Rest sind die Unkosten für die Verwaltung des Stiftskapitals zu decken sowie die drei Gulden, die der Stadt Lindau bei der Entrichtung ihres Zinses nachgelassen werden, zu erstatten. Über die Errichtung dieser Familienstiftung hat er von dem Ulmer Bürger, Stadtschreiber und öffentlichen Notar Johann Marchtaler ein Notariatsinstrument anfertigen lassen

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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