Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Wendel von Remchingen verschieden ist und mit dessen Witwe Brigitta Schöntal (unser lieben besundern Brigitta Schontalin) minderjährige Kinder hinterlassen hat, namentlich Hans, Christoph und Juliana. Nachdem die bisherigen Vormunde mit Herrendiensten beladen sind, verordnet und bevollmächtigt Kurfürst Philipp auf Bitten der Witwe, zumal sie und die Kinder ihm und seinen Fürstentum verbunden (verwant) sind, den Johann Sytz, Bürgermeister zu Heidelberg, zu ihrem Vormund. Johann soll die Angelegenheiten der Witwe und der Kinder, insbesondere in Erbsachen, zum Besten vertreten, die Einkünfte und Gefälle versehen, ein Inventar über die Güter anfertigen und auf Ansinnen des Pfalzgrafen Rechnung über die Vormundschaft ablegen. Kurfürst Philipp versichert Johann dafür Schutz und Schirm, wo ihm in Sachen der Kinder der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen oder den gewiesenen Instanzen genügt. Johann hat die treue Versehung der Vormundschaft nach bestem Verständnis gelobt und geschworen. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Schultheißen, Richter und Gemeinden um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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