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Gründung einer Hospital- und Krankenanstalt zu Eupen und Übergabe deren Leitung an barmherzige Schwestern / Franziskanerinnen von der Heiligen Familie Band I
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Gründung einer Hospital- und Krankenanstalt zu Eupen und Übergabe deren Leitung an barmherzige Schwestern / Franziskanerinnen von der Heiligen Familie Band I
Enthält: enthält u. a.: - Einstweilige Reorganisations- und Hausverfassung für die Schwestern von der Heiligen Familie zu Eupen, ca. 1857 [Bl. 86-104] - Ordenszweck der Franziskanerinnen von der Heiligen Familie zu Eupen, ca. 1860 [Bl. 143-157] - Die Dritte Regel für die Brüder und Schwestern vom Dritten Orden des hl. Vaters Franziskus genannt von der Buße, die unter den drei wesentlichen Gelübden der Gemeinsschaft leben, ca. 1867 [Bl. 293-296] - Satzungen der verbesserten Poenitanten vom Dritten Orden sowie sie vom Papst Urban VIII. approbiert werden. Nach der Luxemburger Ausgabe vom Jahre 1722 ins Deutsche übersetzt, ca. 1867 [Bl. 297-315] - Satzungen der Franziskanerinnen von der Heiligen Familie zu Eupen, 1868 [Bl. 343-362] - Satzungen der gottseligen Johanna von Jesu angepasst auf die klausurischen Franziskanerinnen von der Heiligen Familie in Eupen, ca. 1868 [Bl. 363-376]
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.