Bernolph und Schweickard, Gebrüder von Gemmingen zu Bürg, bekunden, dass sie dem Bernhard Engelhardt, Hofmeier zu Buchhof (zu Buech, Newenstetter ambts) ihr näher bezeichnetes Fischwasser im Kocher, "under Hohenbuch gelegen", samt Zugehörungen auf Lebenszeit verliehen haben. Der jährlich zu St. Gertraud [= 17. März] nach Bürg fällige Lehnszins beläuft sich auf 4 ½ Gulden Landeswährung. Pfündige (oder geringergewichtige) Fische sind der Herrschaft um 10 Pfennige pfalzgräflicher Währung zu verkaufen, überpfündige um 1 Batzen. Gute Fische sind der Herrschaft ganzjährig anzubieten und "umbs gelt" zu überlassen. Der Beständer ist verpflichtet, das Fischwasser zu pflegen "und unser holtz in der vischbach, neben dem Weckhelder holtz gelegen, in guter huet und achtung" zu haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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