Der Offizial des Propstes zu St. Guido in Speyer verurteilt auf Klagen des Druther von Östringen die Witwe des Heinrich Brenner daselbst zur Herausgabe der vom Kläger dem Heinrich Benner seinerzeit um 3 Pfund Heller verpfändeten Wiese zu Östringen und Tragung der Kosten des Verfahrens.